Smarthome: Der Staat zahlt mit

Smarthome: Der Staat zahlt mit

Eine Smarthome-Austattung muss nicht die Welt kosten. Im Rahmen größerer Sanierungsmaßnahmen fällt sie aber häufig dem Rotstift zum Opfer. Das muss nicht sein. Wenn man die richtigen Maßnahmen ergreift, dann fördert der Staat das Smarthome recht großzügig.

Vernetztes Energiemanagement, smarte Heizungssteuerung, präsenzabhängige Zentralsteuerung von Geräten, WLAN und Netzwerk-Verkabelung, zentrales Wohnungsdisplay – die Liste liest sich wie ein Wunschzettel technikbegeisterter Smarthome-Bauherren. Tatsächlich gehören all diese Komponenten dazu, wenn man seine Immobilie heute auf den neuesten technischen Stand bringen möchte. Natürlich neben baulichen Maßnahmen wie etwa optimal gedämmten Fenstern oder einer neuen, effizienteren Heizungsanlage.

Die vernetzte Smarthome-Technik sollten Bauherren auf jeden Fall auf der Rechnung haben, wenn sie eine größere Sanierung planen. Diese hilft nicht zuletzt, den Wert einer Immobilie zu steigern. Und diese effizienter sowie komfortabler zu machen. Das Gute daran: Der Staat unterstützt modernisierungswillige Immobilienbesitzer großzügig und fördert dabei über verschiedene Programme Smarthome-Technik.

Die KfW verwaltet Förderungen

Für alle bundesweiten Förderprogramme ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag der Bundesregierung zuständig. Hier finden Bauherren alle denkbaren Fördertöpfe und -programme. Beim Smarthome unterstützt der Staat vor allem dann, wenn Immobilienbesitzer ihre Häuser oder Wohnungen vor allem in zwei Punkten auf den aktuellen Stand der Technik bringen: Energieeffizienz sowie Komfort für ein altersgerechtes, barrierefreies Wohnen.

In beiden Bereichen gibt es eine Reihe baulicher Maßnahmen wie die Wärmedämmung, neue Fenster, barrierefreie Dusche oder einen Treppenlift. Daneben sollen technische Erneuerungen wie eine bessere Netzwerkausrüstung, eine smarte Heizungssteuerung oder automatische Rollläden helfen, Energie zu sparen und den Wohnkomfort zu steigern. Die verschiedenen Förderprogramme in den Kästen auf diesen Seiten umfassen jeweils beide Bereiche. Und sie erfordern keine Komplett-Sanierung, sondern fördern auch einzelne Maßnahmen oder Teilbereiche der Haustechnik.

Altersgerecht umbauen

Unter dem Stichwort Altersgerecht umbauen fördert die KfW verschiedene bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden. Unter anderem gehören dazu Maßnahmen gegen Einbrüche, bauliche Maßnahmen wie den Einbau eines Aufzugs, einer Dusche ohne Schwellen oder von zusätzlichen Geländern.

Auch Smarthome-Komponenten wie die Automatisierung von Rollläden oder Licht, eine Türsprechanlage oder Orientierungslichter. Unter diese Kategorie fällt alles, was in der Smarthome-Ausrüstung den Wohnkomfort steigert. Unterhaltungselektronik ist explizit von der Föderung ausgeschlossen.

Bauherren können für solche Maßnahmen wahlweise einen günstigen Kredit über bis zu 50000 Euro (KfW-Programm 159) oder einen Zuschuss beantragen (KfW-Programm 455B für Barrierefreiheit). Maßnahmen zum Schutz gegen Einbrüche fördert das Programm 455E.

Einbruchschutz

Das KfW-Programm Einbruchschutz (455E) gewährt Zuschüsse von bis zu 1600 Euro pro Wohneinheit für mechanische und elektronische Schutzmaßnahmen. Dazu gehören Smarthome-Systeme mit Sicherheitsfunktionen wie automatische Außenbeleuchtung, Sicherheitskameras, Bewegungsmelder oder Anwesenheitssimulation. Zuschüsse gibt es ab 500 Euro Investitionsvolumen. Bis 1000 Euro schießt die KfW 20 Prozent der Kosten zu, für Beträge darüber zehn Prozent. Rechenbeispiel: Wer 2000 Euro in Sicherheitstechnik investiert, der bekommt für die erste Hälfte der Kosten 200 Euro zurück. Für die übrigen 1000 Euro nochmals 100 Euro.

Erst informieren, dann starten

So groß die Auswahl an Förderungen ist, so komplex ist der Einstieg in das Thema. Bei den Programmen rund ums Energie sparen etwa können Sie mit kleinen Maßnahmen starten und diese bereits fördern lassen. Je umfassender Sie Ihr älteres Haus sanieren, desto höher wird die prozentuale Förderung oder der Tilgungszuschuss zum KfW-Kredit. Man kann manche Förderprogramme und KfW-Kredite kombinieren, sofern beide Bereiche in einer Sanierung abgedeckt werden. Etwa die Förderung von Einbruchschutz und den Kredit für energieeffizientes Sanieren.

Welche Kriterien jeweils erfüllt sein müssen, können teils nur Fachleute sagen. Deshalb sind zwei Dinge gut zu wissen. Erstens: Es kann sich lohnen, Maßnahmen zu sammeln, um ein Paket mit höherer Gesamtwirkung zu erreichen. Zweitens: Der Staat fördert ebenfalls die Beratung und Baubegleitung durch einen Energieberater.

Energie sparen

Im Förderprogramm Energieeffizient Sanieren fördert die KfW solche Maßnahmen mit bis zu 30 Prozent Zuschuss bis 30.000 Euro. Hohe Förderungen fließen nur, wenn ein Altbau das Energieniveau KfW 55 erreicht. Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer intelligenten Heizungssteuerung, automatischer Beschattung, einer E-Auto-Ladestation oder eines Energiemanagement-Systems fallen auch unter die Förderung. Für sie schießt die KfW-Föderbank zehn Prozent der Kosten und bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit zu. Alternativ zum Zuschuss bietet die KfW zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen an (Programm 151/152). Diese lassen sich in größeren Sanierungen auch mit der Förderung für die barrierefreie Sanierung kombinieren, sodass unterm Strich noch höhere Zuschüsse möglich sind.

Wer nur seine bestehende Heizungsanlage sparsamer machen will, der sollte das Förderprogramm des Bafa (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) zur Heizungsoptimierung in Betracht ziehen: Neben der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs fördert dieses Programm die Installation einer vernetzten Einzelraum-Heizungssteuerung mit üppigen 30 Prozent der Kauf- und Installations­kosten.

Beratung ist Pflicht

Das KfW-Förderprogramm Energieeffizient Sanieren empfiehlt dringend die Beratung durch einen zertifizierten Energie-Experten. Für den Antrag ist auf jeden Fall eine fachliche Bescheinigung von einem qualifizierten Energieberater notwendig. Eine solche Beratung bieten neben freien, zertifizierten Energieberatern etwa auch Verbraucherzentralen an. Die gute Nachricht: die Energieberatung wird gefördert, und zwar zu 50 Prozent – zu finden im KfW-Programm 431. Damit können Sanierer sicher gehen, dass die geplanten Maßnahmen tatsächlich den gewünschten Erfolg bringen. Der Energieberater weiß in der Regel auch am besten, wie sich die geplanten Maßnahmen optimal fördern lassen.

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